Siedlungsentwässerungsgebühren

In Anwendung von Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung) vom 10. Mai 1999 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungsentwässerungsgebühren für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1.

• Grundgebühr: pauschal Fr. 60.00 (unverändert) inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung

• Mengenpreis: Fr. 1.50/m (bisher Fr. 1.90/m) inkl. MwSt. (Basis laufender Wasserbezug gemäss Meldung Wasserversorgungsgenossenschaften)

2. Für Haushaltungen ohne Wasseruhr wird ein Verbrauch nach pflichtgemässem Ermessen zugrunde ge-legt.

3. Eine allfällige Gebührendifferenz zu der im Voranschlag eingestellten Einnahmeposition geht zulas-ten/zugunsten des Kontos Spezialfinanzierung.

Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Mettmenstetten, 19. Oktober 2018

Der Gemeinderat