Denkmalschutz

Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2018 beschlossen:

Die Gebäude auf Kat. Nrn. 1446 und 2180, Assek. Nrn. 452 und 453, Tägerst 34 und 36, Stallikon, die im Inventar der schützenswerten Bauten der Gemeinde Stallikon mit den Inventar Nrn. 11a/11b aufgenommen sind, werden unter Schutz gestellt und Schutzmassnahmen angeordnet.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung, Reppischtalstrasse 53, Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG) Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Stallikon, 26. Oktober 2018

Gemeinderat Stallikon

Denkmalschutz – Unterschutz- stellung und Schutzverfügung Gebäude auf Kat. Nrn. 1446 und 2180 (Assek. Nr. 452 und 453, Tägerst 34 und 36, Stallikon, Inventar Nrn. 11a/11b)