Unterschutzstellungsvertrag

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 21. August 2018 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und der Eigentümerschaft, Samy Riad, für das Ökonomiegebäude der Liegenschaft Inv.-Nr. 239, Vers.-Nr. 160 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2984, Oberdorfstrasse 12, Ebertswil, genehmigt.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Hausen am Albis, 2. November 2018

Gemeinderat Hausen am Albis