Hundesteuer 2019

Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil am 30. Oktober 2018 die für das Jahr 2019 pro Hund zu entrichtende Abgabe wie folgt festgesetzt:

CHF 150 (inkl. Einschreibe-, Melde- und Kantonsgebühr).

Die verspätete Anmeldung (Hund älter als 6 Mte.) kostet zusätzlich CHF 25.

Muss das Gemeindeverwaltungsper- sonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, wird der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150 in Rechnung gestellt.

Der gemeinderätliche Entscheid liegt in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Rifferswil, 2. November 2018

Gemeindeverwaltung Rifferswil