Behördenerlass Abfallverordnung

An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 stimmten die Stimmberechtigten dem Anschluss an das Dileca-Kehrichtsackgebührenmodell zu. Aufgrund der damit verbundenen diversen organisatorischen Änderungen hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 6. November 2018 die Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung (VVOzAbfVO KRS 75.11) angepasst und auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Der Beschluss sowie die Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Stallikon, 9. November 2018Gemeinderat