Beschlüsse der Gemeindeversammlungen

Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezem- ber 2018 folgende Beschlüsse:

Politische Gemeinde

1.Genehmigung des Budgets 2019 und Festsetzung des Steuerfusses auf 95%

2.Genehmigung des Verkaufes der Kabelfernsehnetzanlage zum Preise von CHF 2304000.00 an die WWZ Telekom AG, Zug

3.Genehmigung der Bauabrechnung für den Abbruch und den Ersatzneubau des Kindergartens Räsch im Betrage von CHF 3763325.35 (inkl. MwSt.)

4.Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung des Grundwasserpumpwerkes Mettenholz im Betrage von CHF 791032.45 (inkl. MwSt.)

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A.,

–wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

–und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 11. Dezember 2018Die Gemeindevorsteherschaft