Teilrevision der Gemeindeordnung

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hausen am Albis beschlossen anlässlich der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 eine Teilrevision der Gemeindeordnung (GO). Gegen das Abstimmungsergebnis ist innert Frist kein Rechtsmittel erhoben worden, weshalb die teilrevidierte GO per sofort auf der Homepage der Gemeinde Hausen (www.hausen.ch) publiziert wird. Sie wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist und vorbehältlich der Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich auf den 1. Februar 2019 in Kraft treten.

Gegen diesen Erlass kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hausen am Albis, 28. Dezember 2018Der Gemeinderat