Wechsel im Verwaltungsrat Sozialdienst Bezirk Affoltern

Die Gemeinde Aeugst wird im Verwaltungsrat des Sozialdienstes Bezirk Affoltern neu durch Gisèle Stoller Laubi vertreten. Sie ersetzt die per 30. Juni aus dem VR ausgetretene Esther Franceschini Guggisberg.

Der Verwaltungsrat des Sozialdienstes Bezirk Affoltern. Von links: Rico Roth, Ursula Junker, Georges Köpfli, Bertram Thurnherr, Isabelle Egger, Christian Bachmann, Gisèle Stoller Laubi und Ronald Alder. (Bild Anita Weber-Egger)
Der Verwaltungsrat des Sozialdienstes Bezirk Affoltern. Von links: Rico Roth, Ursula Junker, Georges Köpfli, Bertram Thurnherr, Isabelle Egger, Christian Bachmann, Gisèle Stoller Laubi und Ronald Alder. (Bild Anita Weber-Egger)

Mit dem 1. Juli hat Gisèle Stoller Laubi die Vertretung der Gemeinde Aeugst im Verwaltungsrat des Sozialdienstes Bezirk Affoltern übernommen. Stoller Laubi ist Gemeinderätin von Aeugst und dort für das Ressort Soziales zuständig. Sie ­ersetzt Esther Franceschini Guggisberg, welche dieses Amt seit der Gründung der Interkommunalen Anstalt Sozialdienst Bezirk Affoltern im Jahre 2018 innehatte. Zudem war Franceschini Guggisberg bereits in der Vorgängerorganisation, dem Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern, seit 2002 Mitglied der Aufsichtskommission respektive des Vorstandes. Damit ist der Verwaltungsrat aktuell wie folgt besetzt: Gisèle ­Stoller Laubi (Aeugst), Georges Köpfli (Hausen), Bertram Thurnherr (Hedingen, Präsident), Rico Roth (Knonau), Christian Bachmann (Maschwanden), Ursula Junker (Mettmenstetten), Isabelle Egger (Obfelden) und Ronald Alder ­(Ottenbach). «Ich freue mich darauf, den Sozialdienst Bezirk Affoltern auf der strategischen Ebene unterstützen und begleiten zu dürfen», hält die neue Vertreterin der Gemeinde Aeugst zu ihrer neuen Aufgabe fest: «Als Gast bei der letzten Verwaltungsratssitzung habe ich einen sehr guten Eindruck vom Gremium bekommen.»

Der Verwaltungsrat Sozialdienst ­Bezirk Affoltern ist das strategische ­Leitungsorgan. Jede der acht Träger­gemeinden wählt eine Person in den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die zielgerichtete und effiziente Erfüllung des Anstaltszwecks. Er führt die Anstalt strategisch, sorgt für eine nachhaltige Entwicklung und nimmt die Aufsicht über die operative Betriebsführung wahr. Der Verwaltungsrat besorgt alle Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz, Anstaltsvertrag oder Organisationsreglement einem ­anderen ­Organ vorbehalten sind.

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