Fussgänger vor Auto

Nach der abgeschlossenen ­Umgestaltung des Postplatzes in Hausen sowie der Sanierung der angrenzenden Kantonsstrassen wurde der Platz letzte Woche als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt damit neu 20 km/h und die Fussgänger haben Vortritt.

Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und Fussgängervortritt auf dem Postplatz Hausen. (Bild Nepita Santiago)
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h und Fussgängervortritt auf dem Postplatz Hausen. (Bild Nepita Santiago)

Die Erneuerung des Hausemer Post­platzes sei eine längere Geschichte, sagt Christoph Rohner, Gemeindeschreiber von Hausen. Nun ist die Umgestaltung einstweilen abgeschlossen. Als Hauptelement wurden drei behinderten­gerechte Bushaltekanten erstellt. Seit letzter Woche nun, ist der Platz als ­Begegnungszone signalisiert. Noch ist diese Signalisation neu, so dass sie von Benutzerinnen und Benutzern teilweise noch gar nicht wahrgenommen wurde, wie ein kurzer Augenschein zeigte. ­Einer Mutter mit zwei Kindern, die den Platz fast täglich quert, waren die blauen Tafeln noch nicht aufgefallen: «Jetzt wo Sie es sagen. Stimmt. Super. Aber grad zum Rumrennen eignet sich der Platz ja auch jetzt nicht», meinte sie. Das ist auch nicht die Idee einer Begegnungszone. «Wohl haben die Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt vor dem motorisierten Verkehr – auch vor dem Postauto – und dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen, aber sie dürfen die Fahrzeuge auch nicht unnötig behindern», führt Christoph Rohner aus.

Für mehr Aufenthaltsqualität

Der Postplatz war mit seiner eher verkehrsorientierten Funktion, wo die Fussgänger an den Rand gedrängt waren, als Ortszentrum unattraktiv. Durch die Einführung einer Begegnungszone soll die Aufenthaltsqualität sich verbessern und der Platz damit als Ortsmittelpunkt besser wahrgenommen werden.

Dazu trägt sicher auch bei, dass dieser Ortsmittelpunkt mit dem «Pfyl» auch ein Café hat. Die menschlichen Begegnungen werden wohl auch weiterhin eher dort stattfinden als auf dem Platz selber, denn mit «Begegnungs­zone» ist gemeint, dass sich auf den Mischflächen Autos, Velos, die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und eben die zu Fuss Gehenden ohne weitere Signalisationen begegnen und aufeinander Rücksicht nehmen.

In der Schweiz wurde die Begegnungszone 2002 als neues Verkehrs­regime in die Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Seither sorgen sie für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität in Dörfern und Städten. Sie sollen den öffentlichen Raum aufwerten und die Strasse zum Lebensraum für alle machen. Aus der Erfahrung zeigt sich jedoch auch, dass insbesondere Kinder und ältere Menschen teilweise Mühe haben, das Verkehrsgeschehen auf den offen gestalteten Flächen einzuschätzen. Daraus kann sich unvorhersehbares Verhalten ergeben. Eine mögliche Gefahrenquelle, der besondere Beachtung geschenkt werden sollte.

Ein Herr, der soeben mit einem Brot unter dem Arm – fast wie in Paris – aus der Bäckerei kommt, findet es fraglich, ob die neue Signalisation bei so einem kleinen übersichtlichen Platz nötig sei. «Da ist man ja auch schon vorher nicht schneller als 20 km/h gefahren.» Aber wenns der Sicherheit diene «meinetwegen», steigt ins Auto und manövriert sorgfältig aus dem ungünstig steil abfallenden Parkplatz vor der Bäckerei.

Die realisierten Massnahmen müssen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung hin überprüft werden. Falls die angestrebten Ziele nicht erreicht wurden, sind dannzumal zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

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