Baustart für Tempo 30 im Herbst 2022
Im Herbst 2022 soll das Tempo-30-Gesamtprojekt in Maschwanden nach dem Willen des kantonalen Tiefbauamtes umgesetzt werden. Noch sind diverse Einsprachen hängig – gegen die Projekte von Kanton und Gemeinde.
Der ehemalige Gemeindepräsident Koni Messikommer wollte mit einer Anfrage an der Gemeindeversammlung wissen, weshalb Tempo 30 noch nicht umgesetzt sei – dies, nachdem die Gemeindeversammlung im März 2014 dem entsprechenden Kredit für die Einführung zugestimmt hatte. Nach der Ausarbeitung der Projekte von Kanton und Gemeinde hat die öffentliche Auflage des Projekts im Februar 2018 stattgefunden. Der Gemeinderat begründet die Verzögerung mit den zahlreichen Einsprachen, die gegen die Projekte von Kanton und Gemeinde eingegangen sind. Einige davon wurden an die nächsthöhere Instanz, den Regierungsrat, weitergezogen. Deshalb ist das Gesamtprojekt noch nicht rechtskräftig und harrt seiner Umsetzung.
Das vom kantonalen Tiefbauamt erarbeitete Projekt beinhaltet auch die Sanierung der Dorfstrasse, einer Staatsstrasse, sowie die Anschlüsse an die Gemeindestrassen. Es ist noch nicht rechtskräftig und somit ist eine dauerhafte Ausstattung mit Tempo-30-Tafeln nicht statthaft. Der Gemeinderat werde darauf drängen, dass man diese Einsprachen baldmöglichst behandelt und das Projekt umgesetzt werden könne, hält die Behörde in der Antwort fest. Der zuständige Projektleiter des Tiefbauamtes habe nun telefonisch bestätigt, dass der Kanton das Projekt bis Ende 2021 festsetzen wolle. Die Behandlung der restlichen Einsprachen soll auch bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen, sodass eine Realisierung ab Herbst 2022 möglich sei, fügt der Gemeinderat bei.
«Nostalgieleuchten» im Sinne des Ortsbildschutzes
Im Weiteren plädierte Messikommer für eine Beibehaltung einer «alten» Beleuchtungsvariante. Laut Gemeinderat erfüllt die heutige Hängebeleuchtung an der Dorfstrasse die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr – auch mit LED-Ausstattung nicht. Der Kanton will auf Kandelaber zurückgreifen. «Der Gemeinderat hat sich dafür eingesetzt, dass im Sinne des Ortsbildschutzes ‹Nostalgieleuchten› verwendet werden, wobei der Aufpreis durch die Gemeinde zu übernehmen ist», betont er und arbeitet nun an einem Beleuchtungskonzept – mit dem Ziel einer ganzheitlichen Beleuchtung über das ganze Dorf.
Sowohl der Anfrager als auch die Versammlung gaben sich mit den Antworten zufrieden. Jedenfalls wurde die mit dem neuen Gemeindegesetz offenstehende Möglichkeit einer Diskussion nicht genutzt.