«Wir dürfen nicht verlieren!»

Eindringlich rief Bezirks-Schützenvereinspräsident Heinz Meili die Delegierten auf, sich aktiv gegen das verschärfte Waffengesetz zu engagieren, über das das Stimmvolk am 19. Mai abstimmen wird. Ansonsten verlief die DV in ruhigen Bahnen. Alle Traktanden wurden gutgeheissen.

Zahlreiche Schützen wurden für ihre guten Resultate und/oder ihre langjährige Mitarbeit im Verein ausgezeichnet. <em>(Bild Martin Platter)</em>
Zahlreiche Schützen wurden für ihre guten Resultate und/oder ihre langjährige Mitarbeit im Verein ausgezeichnet. <em>(Bild Martin Platter)</em>

Heinz Meili war die Erregung anzuhören, als er auf die bevorstehende Volksabstimmung zur Verschärfung des Waffengesetzes zu sprechen kam. «Wir dürfen diese Abstimmung nicht verlieren», mahnte er mehrmals eindringlich und forderte die Anwesenden auf, sich aktiv am Abstimmungskampf zu beteiligen. 125000 Personen hätten das Referendum gegen die Verschärfung des Waffengesetzes unterzeichnet. Am letzten Mittwoch sei am Bezirks-Teilverbandsforum das Abstimmungskomitee für die Region Zürich ins Leben gerufen worden und man habe die Strategie festgelegt. «Für den Bezirk Affoltern bin ich euer Ansprechpartner», erklärte Meili. «Das heisst jetzt aber nicht, dass ihr euch nun zurücklehnen könnt. Bei diesem Abstimmungskampf ist jede Schützin und jeder Schütze gefragt. Sprecht mit euren Nachbarn, Freunden, Bekannten, Tanten und Onkeln», rief Meili auf. Das bringe mehr als jede Plakatwerbung und jede Standaktion.

Die Verschärfung des EU-Waffenrechts erfolgte nach den Terroranschlägen in Paris 2015. Als Schengen-Mitgliedstaat müsste die Schweiz die neuen Richtlinien bis Ende Mai 2019 übernehmen. Anderenfalls drohe die Beendigung der Zusammenarbeit, wird zuweilen kolportiert. Allerdings hatte der Bundesrat aus Rücksicht auf die spezielle Waffentradition in der Schweiz bisher stets Sondergenehmigungen aushandeln können, damit beispielsweise die Ordonnanzwaffe weiterhin zuhause bei den Soldatinnen und Soldaten aufbewahrt werden durfte und Sportschützen unbürokratisch ihrem Hobby nachgehen konnten. Mit diesen Sonderregelungen wurde 2005 auch die Volksabstimmung zum Schengen-Beitritt beworben.

Drohende Abkehr vom liberalen Recht

Mit dem neuen Waffengesetz würde sich diese liberale Haltung jedoch ändern. Zwar sind die Ordonnanzwaffen der Armeeangehörigen weiterhin von der Regelung ausgenommen. Halbautomatische Waffen mit Magazinen, die wie das Sturmgewehr mehr als zehn Patronen aufnehmen können, würden mit dem neuen Gesetz jedoch künftig als «verbotene Waffen» gelten. Das vom Parlament geänderte Waffengesetz sieht hier zwar Ausnahmebewilligungen (Kostenpunkt: 100 Franken) vor: Die Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder das regelmässige Schiessen mit der Waffe müssten künftig aber nachgewiesen werden, um eine solche Waffe erwerben zu dürfen. Vor dieser Bürokratie fürchten sich die Schützen. Meili sagt: «Wir haben weder ein Problem mit Schengen noch mit der EU. Aber mit dieser Gesetzesverschärfung würde es die Falschen treffen. Die Bürokratie wird bestimmt keinen Terroranschlag verhindern.»

Die Schützen quittierten die Ausführungen mit Applaus. Zuvor hatten die 76 Stimmberechtigten bereits die verschiedenen Jahresberichte, die Jahresrechnung, das Budget und die Wahlen kommentarlos und einstimmig abgenommen. Den Schluss bildeten traditionell die zahlreichen Ehrungen und Abschiede.

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