Weg frei für eine Überbauung des Obfelder Postareals?

Den in wesentlichen Punkten überarbeiteten privaten Gestaltungsplan Postareal will der Gemeinderat Obfelden an der Gemeindeversammlung im Dezember 2019 vorlegen. Der Kanton hält ihn in dieser Form für beschlussfähig.

Im überarbeiteten Gestaltungsplan ist die Einfahrt ins Postareal von der Ottenbacherstrasse her vorgesehen – so, wie heute der Parkplatz des Restaurants Kreuzstrasse erschlossen ist. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>
Im überarbeiteten Gestaltungsplan ist die Einfahrt ins Postareal von der Ottenbacherstrasse her vorgesehen – so, wie heute der Parkplatz des Restaurants Kreuzstrasse erschlossen ist. <em>(Bild Werner Schneiter)</em>

Die alte Vorlage wurde arg zerzaust – erst von Einwohnerinnen und Einwohnern. Diese kritisierten die verkehrstechnische Erschliessung, eine zu hohe oberirdische Parkplatzzahl, aber auch bauliche Formen und die vorgesehenen Flachdächer. Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) teilt diese Einwände im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens weitgehend und empfahl, den Gestaltungsplan zu einer weiteren Vorprüfung vorzulegen. Die präzise, ortsbauliche Setzung der Gebäude aus der früheren Fassung habe einer rationellen, steifen Komposition weichen müssen, hielt das ARE fest und forderte unter anderem auch eine «deutliche Rücknahme der Verkehrsfläche».

Inzwischen haben Gespräche unter den Grundeigentümern stattgefunden; der private Gestaltungsplan wurde insbesondere bei den kritisierten Punkten geändert: Eine Reduktion der Parkplatzzahl zugunsten von öffentlichem Platz und der Verzicht auf eine Erschliessung von der Dorfstrasse her bilden die wesentlichsten Änderungen. Die Erschliessung soll nun, wie heute, ab der Ottenbacherstrasse erfolgen. Als störend empfunden werden vonseiten der Einwender auch die Flachdächer, die man durch Giebeldächer ersetzt haben will. «In diesem Punkt halten wir an Flachdächern fest, es handelt sich um ein relativ grosses Gebiet», sagt Hochbauvorstand Stephan Hinners.

Die Migros bleibt im Boot

Die Migros, die auf dem Areal einen Laden nach dem VOI-Konzept errichten will, bleibt zusammen mit den anderen Grundeigentümern im Boot. Und dies, obwohl der Grossverteiler das Gesuch für ein Regelbauwerk einreichen könnte, nachdem er das Verfahren gegen die Gemeinde vor Bundesgericht gewonnen hat. Dies wurde anlässlich der letzten Gemeindeversammlung kommuniziert. Im Rahmen eines früheren Quartierplanverfahrens verfügte die Gemeinde seinerzeit einen Baustopp – bis zum Vorliegen eines Gestaltungsplans. Damit verbunden ist eine Frist von drei Jahren, die inzwischen abgelaufen ist. Man versuchte, diese Frist zu verlängern, aber das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Migros-Areal im Bereich des Restaurants Kreuzstrasse genügend erschlossen sei. Damit wäre ausserhalb des Gestaltungsplans der Weg eigentlich frei für ein «normales» Baugesuch. Die Migros bleibt jedoch im Boot mit den anderen Grundeigentümern. «Beim aktuellen Stand des Gestaltungsplanverfahrens macht es keinen Sinn, etwas gegen den Willen der Gemeinde und der Bevölkerung durchzudrücken», sagt Heinz Fankhauser, Leiter Expansion bei der Migros Genossenschaft Zürich. «Wir warten nun die Abstimmung über den Gestaltungsplan ab und werden dann zügig ein Baugesuch einreichen – mit oder ohne Zustimmung zum privaten Gestaltungsplan.»

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