Ohne Ausweis einen Unfall verursacht und geflüchtet

Er ist ohne Führerausweis ­gefahren, hat mit überhöhter Geschwindigkeit in Hedingen einen Unfall verursacht und sich hernach zu Fuss aus dem Staub gemacht. Das Bezirksgericht Affoltern hat einen 22-jährigen Schweizer zu 20 Monaten ­Gefängnis verurteilt.

Im Bereich der Liegenschaft vorne links beim Dorfeingang in Hedingen kam
Im Bereich der Liegenschaft vorne links beim Dorfeingang in Hedingen kam

Der Mann, der heute im Kanton Glarus wohnt, beantwortete die Fragen des ­Gerichtspräsidenten präzise und ausführlich. Er sprach von einer schwierigen und konfliktbeladenen Jugendzeit, die er wegen der beruflichen Tätigkeit seines Vaters zum Teil im Ausland verbringen musste. Bei einem Versicherungskonzern brach er die Lehre nach zwei Jahren ab, begann eine Lehre als Gipser, brach wieder ab. Heute ist er als Hilfsmaler temporär angestellt; er bekräftigte, dass er eine weitere Ausbildung machen und weiterhin handwerklich tätig sein will. «Der Beruf des Glasbläsers interessiert mich».

Vom Schutzengel begleitet

Dass er eine Arbeitsstelle hat, kommt ihm nun möglicherweise bei Strafantritt zugute. Es besteht die Aussicht, dass er die sechsmonatige Gefängnisstrafe in Halbgefangenschaft absitzen und tagsüber berufstätig sein kann. Der Gerichtspräsident machte klar, dass er mit diesem Strafmass gut wegkommt. Denn das, was die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auflistet, ist alles andere als harmlos. Obwohl ihm der Führerausweis im Frühjahr 2018 durch die Kapo Schwyz entzogen wurde, setzte er sich mehrfach ans Steuer und benutzte für den Renault F Megane widerrechtlich Schilder. Besonders gravierend dann der Vorfall im Februar 2019. Damals entzog er sich zu nächtlicher Stunde in Bonstetten einer Polizeikontrolle und flüchtete dann – von der Polizei verfolgt – Richtung Hedingen. Am Dorfeingang verlor der junge Mann mit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet beim Überholen auf

die Gegenfahrbahn und kollidierte mit ­einer korrekt entgegenkommenden Lenkerin. Ohne sich um die Schäden und die möglicherweise verletzte Lenkerin zu kümmern, flüchtete er nach diesem waghalsigen Überholmanöver zu Fuss. Die Staatsanwaltschaft spricht von ­einem hohen Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder gar Toten. «Sie haben einen Schutzengel gehabt», fügte der Gerichtspräsident bei.

Neben den Verkehrsdelikten wird ihm auch Vergehen gegen das Waffengesetz (er trug eine geladene Schreckschusspistole auf sich) und Besitz von wenig Marihuana zur Last gelegt. Und wie üblich werden in Gerichtsverfahren auch die Vorstrafen auf den Tisch gelegt: zweimaliges Vergehen gegen das ­Waffengesetz, wofür er Geldstrafen ­kassierte. Ein Verfahren wegen Vergehens ­gegen das Betäubungsmittelgesetz im Herbst 2019 ist noch nicht abgeschlossen.

Den Drogen entsagt

Vor Gericht präsentierte er sich als ­geläuterter Mann, der den Drogen seit einem Jahr entsagt und dadurch nach seinen Worten fokussierter, konzentrierter und disziplinierter geworden ist. Halt habe ihm der Umstand gegeben, dass er arbeiten könne und eine bezahlbare Wohnung gefunden habe. «Ich bin auf gutem Weg», resümierte er und akzeptiert die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe, weshalb das abgekürzte Verfahren zur Anwendung kam.

Das Bezirksgericht folgte dem Antrag der Anklage vollumfänglich und verurteilte den Mann unter anderem wegen qualifiziert grober und vorsätzlicher Verletzung von Verkehrsregeln, wegen Fahrens ohne Berechtigung, Missbrauchs von Schildern, wegen Ver­gehens gegen das Waffengesetz, Hinderung einer Amtshandlung und wegen BetmG-Übertretung (Betäubungsmittelgesetz). Eine kleine Minderung gewährte das Gericht, indem es von versuchtem (nicht vorsätzlichem) pflichtwidrigem Verhalten beim Unfall spricht, weil in den Akten keine Hinweise auf Verletzungen der Frau zu finden sind.

Von den 20 Monaten muss er ein halbes Jahr absitzen. Für die 14 Monate Bewährung gibt es eine dreijährige Probezeit. Zudem hat der Beschuldigte das verordnete Lernprogramm Do It (Deliktorientiertes Interventionstraining) begonnen, das er im Gefängnis weiterführen kann und ihm nach eigenen Angaben sehr nützt. Im Weiteren erhält er eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 500 Franken. Dass er auch die Verfahrens- und Gerichtskosten tragen muss, dürfte ihn angesichts seiner Schuldenlast von gut 17000 Franken ebenfalls schmerzen. «Packen Sie die Chance für eine Ausbildung», gab ihm der Gerichtspräsident mit auf den Weg.

Weitere Artikel zu «Bezirk Affoltern», die sie interessieren könnten

Bezirk Affoltern27.03.2024

Zwei Gebäude für eine «entspannte Lösung»

«Zweimal zwei Zwillinge» – das Siegerprojekt für neue Schulbauten in Affoltern
Bezirk Affoltern27.03.2024

Für den Volg keimt Hoffnung auf

Spenden-Sammelaktion über 250'000 Franken soll den Maschwander Dorfladen retten
Bezirk Affoltern27.03.2024

Jetzt können die Ostertage kommen

Herzlichen Dank für die zahlreichen Einsendungen mit Kinderzeichnungen – Wir präsentieren eine kleine Auswahl – Die Gewinnerinnen und Gewinner der fünf…