Erlass Gebührentarif

Gestützt auf die von der Gemeindeversammlung am 11. Juni 2018 erlassene Gebührenverordnung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 14. Januar 2019 den per 1. Februar 2019 in Kraft tretenden Gebührentarif erlassen. Dieser Beschluss und der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf (und stehen auch unter www.wettswil.ch zum Download bereit).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Wettswil a.A., 18. Januar 2019

Gemeinderat Wettswil a.A.