Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeits- beschränkung 30 km/h (Ausdehnung)

Die bestehende Tempo-30-Zone 1 «Riedenbächli» wird ausgedehnt. Neu wird auf der Hausackerstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge ebenfalls auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirek- tion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Hedingen, 25. Januar 2019

Gemeinderat