Denkmalschutz

Der Gemeinderat hat am 22. Januar 2019, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz (PBG), den verwaltungsrechtlichen Ver- trag genehmigt, mit dem die Liegenschaft, Vers.-Nr. 588, Kat.-Nr. 1763, Zürichstrasse 17, Mettmenstetten, als kommunales Schutzobjekt festgesetzt wird.

Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Eigen- tümer) bzw. Publikation (Dritte) an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 1. Februar 2019

Gemeinderat Mettmenstetten