Öffentliche Auflage Büelstrasse, Parkplatzregime

Der Parkplatz wiesenseitig auf Höhe Büelstrasse 11 wird ersatzlos aufgehoben, jener auf Höhe Büelstrasse 17 wohnhausseitig bleibt bestehen. Der Situationsplan liegt ab Publikation während 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Projekte beim Bezirksrat Affoltern schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Aeugst am Albis, 29. Januar 2019

Der Gemeinderat

Öffentliche Auflage für eine Abänderung der baulichen Massnahmen Tempo 30 gemäss § 16 Strassengesetz