Gebührentarif

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde die neue Gebührenverordnung (GebV) durch den Souverän erlassen und per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Gestützt auf diese Gebührenverordnung i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2016, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 12. Februar 2019 den Gebührentarif (GebT) genehmigt und setzt diesen nach Ablauf der Rekursfrist per 1. April 2019 in Kraft. Dabei wurde auf Gebührenerhöhungen bzw. Senkungen verzichtet.

Der Gebührentarif (GebT) liegt während der Rekursfrist und den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus, Bereich Einwohnerdienste, auf oder kann von der Gemeindewebseite unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Bonstetten, 15. Februar 2019

Gemeinderat Bonstetten