Grabräumung

Die Ruhefrist für die

•Urnengräber Nr. 604 bis 607 (Bestattungsjahr 1998)

•Erdbestattungsgräber Nr. 705 und 706 (Bestattungsjahr 1998)

ist abgelaufen. Diese Urnengräber und Erdbestattungsgräber werden im Früh- ling 2019 aufgehoben.

Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis

spätestens 27. Mai 2019

wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Hedingen über die verbliebenen Grabdenk- mäler, Urnengräber und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.

Hedingen, 15. März 2019

Friedhof Hedingen