Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten haben an der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

1.Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung bestehend aus

•Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 28. Mai 2018

•Teilrevision Zonenplan Dorfgebiet 1:5000 und Rossau/Dachlissen/ Grossholz 1:5000 vom 28. Mai 2018

•Kernzonenpläne Unterdorf, Ober- dorf, Herferswil-Hübscheren, Dachlissen, Rossau, Grossholz/Eigi und Wissenbach 1:2000 vom 28. Mai 2018

wird gestützt auf § 88 der Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgesetzt.

2.Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Bau- gesetzes (PBG) wird zugestimmt.

3.Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1095/18 vom 13. März 2019 die Teilrevision/Festsetzung der Bau- und Zonenordnung genehmigt.

Auflage

Die Unterlagen liegen ab dem 22. März 2019 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (5 Abs. 3 PBG).

Rechtsmittel

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 22. März 2019

Gemeinderat Mettmenstetten