Ausländische Kulturgüter werden bald im Säuliamt aufbewahrt

Die Schweiz nimmt im Bereich Kulturgüterschutz weltweit eine Vorreiterrolle ein. Während global Krisen eskalieren, sollen auch ausländische Kulturgüter geschützt werden – im Hausemer Hausberg Gom.

Das ehemalige Munitionslager Gom, zwischen Hausen und Türlersee, ist als Kulturgüterschutz-Depot für ausländische Kulturgüter vorgesehen. (Bild Martin Platter)
Das ehemalige Munitionslager Gom, zwischen Hausen und Türlersee, ist als Kulturgüterschutz-Depot für ausländische Kulturgüter vorgesehen. (Bild Martin Platter)

Das bisherige Kulturgütergesetz der Schweiz sieht einen Kulturgüterschutz nur im Falle eines bewaffneten Konflikts vor. Aufgrund von veränderten Bedrohungslagen – Wetterereignisse mit grosser Zerstörungskraft häufen sich und auch ausserhalb bewaffneter Konflikte entstehen gefährliche Notlagen – tritt das überarbeitete Kulturgütergesetz am 1. Januar 2015 in Kraft.

Damit wird die rechtliche Grundlage für die treuhänderische Aufbewahrung ausländischer Kulturgüter geschaffen. Die Schweiz ist damit weltweit der erste Staat, der Staaten die vorübergehende Aufbewahrung von beweglichen Kulturgütern während einer Krisenzeit anbietet. Im ehemaligen Munitionslager Gom, zwischen Hausen und dem Türlersee soll der «Safe Haven» für gefährdete Kulturgüter entstehen.

Das Säuliamt ist ein optimalerBergungsort für Kulturgüter

Ein Bergungsort muss spezifische Bedingungen betreffend Lage, Sicherheit, Lagerungs- und Konservierungsmöglichkeiten sowie Raumklima aufweisen. Weshalb sich das ehemalige Munitionsdepot im Hausemer Hausberg Gom gut eignet.

Kurt Münger, Chef Kommunikation, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) zum Kulturgüterschutz-Depot: «Bei diesem Standort kann durch die Nähe zum Sammlungszentrum des Schweizerischen Nationalmuseum jederzeit eine effiziente Betreuung durch Fachleute gewährleistet werden.» Das Sammlungszentrum in Affoltern beschäftigt eine Vielzahl Restaurierer mit verschiedensten Spezialisierungen.

Bis das Kulturgüterdepot eröffnet werden kann, müssen noch einige Hürden überwunden werden. Das Wichtigste dabei wird ein Zusammenarbeitsvertrag zwischen den beteiligten Institutionen und Organisationen sein: BABS, Fachstelle für Kulturgütertransfer, Zolldirektion, Schweizer Nationalmuseum, Fachstelle Immobiliengrundlagen des Bundes und Bundessicherheitsdienst. Der Gom-Stollen könnte bei einer Einigung innert nützlicher Frist zur Verfügung gestellt werden, heisst es vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Bis zum Abschluss der Verhandlungen prüft das VBS noch weitere Standorte. Wann das Depot eröffnet und ob das Depot für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, steht indes noch nicht fest.

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