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Gerne können Sie der Redaktion des «Anzeigers» einen Leserinnen- oder Leserbrief schicken. Dazu gibt es ein paar wichtige Regeln: Ein Leserbrief muss mit Namen sowie vollständiger Adresse und Telefonnummer des Verfassers oder der Verfasserin versehen sein und soll in maximal 2000 Zeichen ein Thema aus der Region aufgreifen oder einen Beitrag im «Anzeiger» kommentieren. Wir achten darauf, dass nur Briefe in einem freundlichen Tonfall sowie ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter publiziert werden.

Bei Wahl- und Abstimmungsempfehlungen beenden wir die Publikation am Dienstag vor dem Urnengang. Wir bitten auch um Verständnis, wenn nicht alle Wahlempfehlungen publiziert werden können.

Ein Recht auf Publikation eines Leserbriefs besteht nicht. Die Redaktion entscheidet über die Titelsetzung und behält sich Kürzungen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über nicht publizierte Leserbriefe keine Korrespondenz führen.

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