Affoltern stimmt exklusiv ab

Am 26. November entscheidet sich an der Urne, ob das alte Schulhaus Zwillikon für 2,5 Mio. Franken saniert wird. Es ist das einzige Geschäft, nach dem Entscheid des Bundesrats, an diesem Termin keine eidgenössische Abstimmung durchzuführen. Letzten Mittwoch hat die Primarschulpflege informiert.

Altes Schulhaus in Zwillikon: Der Sanierungsbedarf ist unbestritten. (Bild zvg.)
Altes Schulhaus in Zwillikon: Der Sanierungsbedarf ist unbestritten. (Bild zvg.)

Am 5. Juli hat der Bundesrat entschieden, auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 26. November zu verzichten – und damit Affoltern auf dem falschen Fuss erwischt. Die Primarschulpflege hat nämlich just diesen Termin vorgesehen, den Kredit für die Sanierung des alten Schulhauses in Zwillikon zu beantragen. Der Zeitplan liess keine Änderungen zu, schliesslich soll die Sanierung bereits Anfang 2018 beginnen. Die Kindergärten finden bis zum Ende des Schuljahres im nächstgelegenen Affoltemer Kindergarten Tägerstein Platz (Shuttlebus-Transport). Zum Turnunterricht können sie die nahe gelegenen Turnhallen der Oberstufe Ennetgraben nutzen.

So stimmt Affoltern am 26. November exklusiv über den Sanierungskredit ab. Weshalb man das Geschäft nicht einfach an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember behandle, wollte ein Votant wissen. Der Grund ist einfach: Mit einem Investitionsvolumen von 2,5 Mio. Franken übersteigt die Sanierung die Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung.

Die Sanierung an sich scheint wenig umstritten. Der Bedarf ist offensichtlich – und das schon seit Jahren. So blättert der Fassadenputz ab, die untere WC-Anlage musste gesperrt werden, Böden knarren, Türen lassen sich nicht mehr schliessen, Fenster sind undicht und Ziegel fallen vom Dach. Seit 2014 beschäftigt sich die Schulpflege deshalb mit der Sanierung des Hauses. Dabei seien auch ein Kindergarten-Neubau und eine Umnutzung der Liegenschaft geprüft und verworfen worden, führte Beat Kalt aus, der in der Behörde für die Liegenschaften zuständig ist.

Schulhaus nach Mustervorlage

Das alte Schulhaus Zwillikon ist eines von wenigen erhaltenen Schulhäusern nach der einst beliebten Mustervorlage eines unbekannten Architekten. 1890 errichtet, wurde das Gebäude bis 1974 immer wieder leicht angepasst. Markanteste Eingriffe waren der Turm-Anbau mit den sanitären Anlagen in den 1910er-Jahren und die Zwillingslukarnen, welche seit den 1920er-Jahren Tageslicht ins Dachgeschoss bringen.

Bei der Sanierung orientiert man sich in verschiedenen Belangen am Originalzustand, so Tina Arndt vom Architekturbüro, Architektick AG, etwa in der dezenten Farbgestaltung. Bei den Böden im Korridor kommen wieder wie ursprünglich und oben noch sichtbar Hexagon-Plättchen zum Zug. Die Fenster werden wie einst wieder unterteilt sein, zudem werden wieder Fensterläden montiert.

Am Raumkonzept ändert sich nicht viel, auch wenn die Klassenzimmer eigentlich etwas zu gross, die Gruppenräume dafür zu klein sind. Neu sollen diese Räume direkt verbunden werden. Im Eingangsbereich ist ein behindertengerechtes WC geplant, im Hochparterre anstelle der WC-Anlage dafür ein Durchgang zum Pausenplatz.

Die morschen Eichenstützen im Keller müssen ersetzt werden, jene in den Kindergartenräumen darüber bleiben zwar, wobei die hölzernen im ersten Stock aus statischen Gründen ergänzt und die eisernen im 2. Obergeschoss durch einen Brandschutz-Anstrich verstärkt werden müssen. Wärmedämmungs-Massnahmen beschränken sich auf Dach und Keller, auf Behindertengängigkeit wird aus denkmalpflegerischen Gründen verzichtet. Die Gesamtinvestition von 2,5 Mio. Franken könne ohne Erhöhung des Steuerfusses gestemmt werden, versicherte Beat Kalt.

Gewerbe kritisiert Auftragsvergabe

Bei den Stimmbürgern stiess der Informationsanlass vom vergangenen Mittwochabend auf wenig Interesse. Gerade mal um die 20 fanden in den Singsaal Zwillikon. Kritische Worte gab es von einheimischen Gewerbetreibenden zur Vergabe der Arbeiten. So seien Einheimische nicht berücksichtigt worden, obwohl ihre Offerten nur wenige hundert Franken über jenen von ausserkantonalen Konkurrenten lagen. Verschiedene ärgerten sich darüber, dass die Denkmalpflege zwar Vorschriften macht, der Kanton sich aber nicht an den Kosten beteiligt.

Und was, wenn die Bevölkerung den Kredit am 26. November ablehnt? Dann müsse man die Notfallmassnahmen situativ umsetzen. Diese «Pflästerlipolitik» dürfte dann allerdings teurer werden.

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