Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8.12.2016

A. Primarschulgemeinde

1.Genehmigung der Abrechnung des Projektierungskredites von Fr. 58433.61 (inkl. MwSt.) sowie des Baukredites für die Sanierung der Turnhalle von Fr. 1502203.40 (inkl. MwSt.).

2.Genehmigung der Abrechnung des Baukredites für die Instandsetzung und Anpassung der Spielplätze von Fr. 119004.00 (inkl. MwSt.).

3.Genehmigung der Abrechnung über die Anschaffung des Schulbusses von Fr. 69766.00.

4.Genehmigung Krediterteilung von Fr. 125 000.– (inkl. MwSt.) für die Anschaffung von Schulmobiliar.

5.Genehmigung des Betriebes der schulergänzenden Tagesbetreuung gemäss den Hortrichtlinien des Kantons Zürich.

6.Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des Primarschulgutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 40%.

B.Politische Gemeinde

1.Genehmigung Zustimmung zur Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern, Zweckbereich Sozialdienst.

2.Gründung der interkommunalen Anstalt (IKA) Sozialdienst, Vorberatung zur Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017 (ohne Beschlussfassung).

3.Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des politischen Gemeindegutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 35%.

C.Reformierte Kirchgemeinde

1.Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des Reformierten Kirchengutes sowie Festsetzung des Steuersatzes von 13%.

Rechtsmittelbelehrung

Stimmrechtsrekurs

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann gemäss § 151a Gemeindegesetz wegen Verletzung der politischen Rechte und die Vorschriften über ihre Ausübung (§ 147 des Gesetzes über die politischen Rechte) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Einen Stimmrechtsrekurs kann nur erheben, wer die Verletzung von Vorschriften schon an der Versammlung gerügt hat.

Gemeindebeschwerde

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz, wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden.

Protokollberichtigungsrekurs

Ein Rekurs gegen die Richtigkeit der Protokolle muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern eingereicht werden (gemäss § 54 Gemeindegesetz). Die Protokolle liegen ab Dienstag, 3. Januar 2017, zur Einsicht auf.

Aeugst am Albis, 10. Dezember 2016

Gemeinderat Aeugst am Albis