Bau- und Zonenordnung Rifferswil

Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2016 die Teilrevision 206 der kommunalen Bau- und Zonenordnung (mit Ausnahme der Änderung von Art. 12) festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustr. 32, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und – soweit möglich – ebenfalls einzureichen. Materielle und formelle Urteile des kant. Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Umtriebe hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Rifferswil, 16. Dezember 2016

Gemeinderat Rifferswil