Beschlüsse der Gemeindeversammlung

An der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A.Politische Gemeinde Ottenbach

1.Erteilung des Bürgerrechts an Thomas Hücker, von Deutschland, Meiholzstrasse 1, 8913 Ottenbach

2.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2017 von 41% (Vorjahr 41%) des politischen Gemeindegutes

3.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 315360.– für den Ersatz der Wasser- und Kanalisationsleitung sowie die Strassensanierung Schulrain, im Abschnitt Isenbergstrasse bis Schulweg

4.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 604800.– für die Sanierung der Kanalisations- und Wasserleitung Untermättli

5.Genehmigung der Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern für den Bereich Sozialdienst per 31. Dezember 2017

B.Primarschulgemeinde Ottenbach

1.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2017 von 50% (Vorjahr 48%) des Primarschulgutes

2.Genehmigung eines Kredites von Fr. 137000.– für den Umbau des Erdgeschosses der Turnhalle für die Hauswartung der Primarschule Ottenbach

C.Evangelisch-reformierte

Kirchgemeinde Ottenbach

1.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2017 von 14% (Vorjahr 14%) des reformierten Kirchengutes

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden.

Im Übrigen kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 20. Dezember 2016, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Affoltern einzureichen.

In Angelegenheiten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde gelten die gleichen Rechtsmittel. Diese sind jedoch nicht an den Bezirksrat, sondern an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, zu richten.

Ottenbach, 20. Dezember 2016

Namens der Vorsteherschaften

Gemeinderat Ottenbach