Verkehrsanordnung

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Parkfelder

Auf der Nordseite der Rüchligstrasse wird ein Längsparkfeld neu markiert sowie auf der Sentmattstrasse auf der Nordseite ein bestehendes Längsparkfeld demarkiert und südseitig ein neues markiert.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 13. Januar 2016

Der Gemeinderat Obfelden