Ersatzwahl Primarschulpflege

Auf die Ausschreibung vom 23. Dezember 2016 ist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Müller geb. Signer Monika,

29. Juni 1978, Hausfrau,

Schürweid 1, 8926 Uerzlikon,

von Kappel am Albis ZH

Gemäss des Gesetzes über die politischen Rechte wird hiermit eine neue Frist von 7 Tagen (bis 24. Februar 2017) angesetzt, innerhalb welcher der vorstehende Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Jeder Vorschlag (mit Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort) muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Kappel am Albis (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse), unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Entsprechende Formulare können unter www.kappel-am-albis.ch vom Internet heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Wird für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der zunächst eingereichte Vorschlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt (§ 54 GPR). Andernfalls erfolgt die Wahl an der Urne.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, ab Publikationsdatum gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Rekurse müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Kappel am Albis