Inkrafttretung der revidierten GO

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hausen am Albis beschlossen anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 eine Teilrevision der Gemeindeordnung (GO). Der Regierungsrat genehmigte die Änderung mit Beschluss vom 6. Juli 2016.

Mit Beschluss vom 28. Februar 2017 setzt der Gemeinderat die revidierten Bestimmungen der Gemeindeordnung auf den 1. Mai 2017 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hausen am Albis, 7. März 2017

Gemeinderat Hausen am Albis