Gemeindereferendum

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 6. März 2017 entschieden, das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2017 betreffend

Änderung des Gesetzes über die

Jugendheime und die Pflegekinder-

fürsorge (Vorlage 5278b)

zu unterstützen und verlangt, dass der Beschluss des Kantonsrates der Volksabstimmung unterbreitet wird (mit der Gesetzesänderung sollen die Gemeinden des Kantons Zürich verpflichtet werden, für die Kosten von Heimfinanzierungen, sogenannte Versorgertaxen, aufkommen zu müssen). Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 521, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wettswil am Albis, 10. März 2017

Gemeinderat Wettswil am Albis