Festsetzung Inventar der Denkmalschutzobjekte 2017

Gemäss § 203 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) haben die zuständigen Behörden über die potenziell schutzwürdigen Objekte Inventare zu erstellen. Mit Beschluss vom 7. März 2017 hat der Gemeinderat das Inventar der Denkmalschutzobjekte kommunaler Bedeutung festgesetzt und das bisherige, aus dem Jahre 1986 stammende Inventar aufgehoben. Das Inventar steht ab sofort bei der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.

Diese Publikation gilt nicht als schriftliche Mitteilung im Sinne von § 209 PBG (keine formelle Schutzanforderung).

Mettmenstetten, 17. März 2017

Gemeinderat Mettmenstetten