Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Bonstetten

Im Zuge der Überprüfung und Optimierung der Finanzbereiche im Gewerbe- und Polizeiwesen der Gemeinde Bonstetten hat der Gemeinderat entschieden, das Gebührenreglement aus dem Jahre 2013 einer Teilrevision zu unterziehen.

Gestützt auf Art. 23 der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2016 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 16. Mai 2017 das teilrevidierte Gebührenreglement genehmigt und nach Ablauf der Rekursfrist per 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt.

Das teilrevidierte Gebührenreglement liegt während der Rekursfrist und den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus, Bereich Einwohnerdienste, Erdgeschoss, auf oder kann von der Gemeindewebseite unter «Aktuell» heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Zentrale, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Bonstetten, 24. Mai 2017

Gemeinderat Bonstetten