Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017
Die Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1.Genehmigung der Jahresrechnung 2016 der Politischen Gemeinde Bonstetten
Zustimmung zum Antrag
2.Genehmigung des Kredits für den Ersatz der Trinkwasserleitung im Schachenhof
Zustimmung zum Antrag
Auflage
Die gefassten Beschlüsse und das Protokoll liegen während der Schalteröffnungszeiten ab Dienstag, 13. Juni 2017, im Büro der Abteilung Präsidiales zur Einsicht auf.
Stimmrechtsrekurs
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Gemeindebeschwerde
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Protokollberichtigung
Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Bonstetten, 13. Juni 2017
Abteilung Präsidiales