Allgemeines Fahrverbot

Auf der Flurstrasse Kat.-Nr. 3560 (Naturschutzgebiet an der Reuss) gilt ein allgemeines Fahrverbot und ein Verbot für Tiere. Anlieger und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind gestattet.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 16. Juni 2017

Gemeinderat Obfelden