Kommunaler Verkehrsrichtplan

Der Gemeinderat Mettmenstetten hat am 27. Juni 2017 beschlossen:

Der überarbeitete kommunale Verkehrsrichtplan wird genehmigt und zuhanden der Anhörung und der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Die aus Bericht und Übersichtsplänen bestehenden Unterlagen liegen während 60 Tagen ab Publikationsdatum gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, Mettmenstetten, auf.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt der aufliegenden Unterlagen äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird anlässlich der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Mettmenstetten, 7. Juli 2017

Gemeinderat Mettmenstetten