Liegenschaftenabgaben 2018
Gestützt auf das Budget 2018 der politischen Gemeinde Rifferswil hat der Gemeinderat am 3. Oktober 2017 die Gebühren für die Bereitstellung und Benützung der kommunalen Infrastruktur (Bereiche Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung) wie folgt beschlossen:
A.Wassertarife 2018 für die
Zählperiode 1. Oktober 2017
bis 30. September 2018
(Gestützt auf das kommunale Wasserversorgungsreglement vom 23. November 1993)
1.Grundtaxe pro Abonnent bzw. Anschluss (Gebäudekomplex)
Fr. 60.–
2.Zuschlag für jeden weiteren Zähler
Fr. 30.–
3.Verbrauchsgebühr
Fr. 1.50/m
zuzüglich 2,5% MwSt.
B.Abwassergebühren 2018 für die
Zählperiode 1. Oktober 2017
bis 30. September 2018
(Gestützt auf das Gebührenregulativ zur SEVO vom 5. Dezmber 2001 der Gemeinde Rifferswil)
1.Grundgebühr EinpersonenhaushaltFr. 90.–
2.Grundgebühr MehrpersonenhaushaltFr. 220.–
3.MengenpreisFr. 4.–/m
Grundgebühr Gewerbebetriebe
Fr. 300.–
Jahrespauschale Einpersonenhaushalt ohne Wasserzähler
Fr. 400.–
Jahrespauschale Mehrpersonenhaushalt ohne Wasserzähler
Fr. 800.–
zuzüglich 8% MwSt.
C.Abfallgebühren 2018
(Gestützt auf die kommunale Abfall-VO vom 4. August 1992)
Sonderabfall, Sperrgut, Altmetall und Elektrogeräte:
1.Jahrespauschale EinpersonenhaushaltFr. 100.–
2.Jahrespauschale MehrpersonenhaushaltFr. 150.–
3.Jahrespauschale Landwirtschafts-, Gewerbe- und IndustriebetriebeFr. 100.–
Grüngut:
1.Jahrespauschale EPH
Fr. 30.–
2.Jahrespauschale MPH
Fr. 40.–
Gegen Vorstehendes kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, PF 121, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Rifferswil, 13. Oktober 2017
Gemeindeverwaltung Rifferswil