Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6.12.2017

Reformierte Kirchgemeinde

Die von 37 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde fasste folgenden Beschluss:

Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 und Festsetzung des Steuersatzes auf 14%

Politische Gemeinde

Die von 89 Stimmberechtigten besuchte Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde fasste folgende Beschlüsse:

1.Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 90%

2.Zusammenarbeit im Steuerwesen. Anschlussvertrag mit der Politischen Gemeinde Rifferswil (Steueramt Hausen-Rifferswil)

3.Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern

Rechtsmittelbelehrung:

Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können – von der Veröffentlichung an gerechnet – schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

–innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte);

–innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz);

–innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz).

Rekursinstanz der reformierten Kirchgemeinde ist die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten.

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus (Einwohnerkontrolle, 1. Obergeschoss) bzw. im Sekretariat der reformierten Kirche zur Einsicht auf.

Die Gemeindevorsteherschaften