Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7.12.2017
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Politische Gemeinde
1.Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Strahl, Sofia, deutsche Staatsangehörige
2.Statutenrevision Schulzweckverband Bezirk Affoltern; Genehmigung
3.Voranschlages 2018; Genehmigung
4.Festsetzung des Steuerfusses 2018 auf 88%; Genehmigung
5.Neubewertung Verwaltungsvermögen (Restatement); Genehmigung
Reformierte Kirchgemeinde
1.Voranschlage 2018: Genehmigung
2.Festsetzung des Steuerfusses 2018 auf 14%; Genehmigung
Rechtsmittelbelehrung
Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern a.A., folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
Stimmrechtsrekurs
Innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz, § 147 Gesetz über die politischen Rechte).
Gemeindebeschwerde
Innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Begehren um Berichtigung der Protokolle sind in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, einzureichen (§ 54 Abs. 3. Gemeindegesetz).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beschlüsse und die Protokolle liegen ab Freitag, 15. Dezember 2017, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können unter www.knonau.ch abgerufen werden.
Knonau, 11. Dezember 2017
Im Auftrag der Vorsteherschaften
– Gemeinderat Knonau
– Reformierte Kirchenpflege