Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11.12.2017 (Sek)

1.Voranschlag/Steuerfuss 2018, Festsetzung – Genehmigung

2.Schulzweckverband Bezirk Affoltern, Totalrevision der Statuten – Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung

Das Protokoll liegt ab 15. Dezember 2017 in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zur Einsicht auf. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat, 8910 Affoltern am Albis, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung, innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mettmenstetten, 15. Dezember 2017Sekundarschulpflege Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten