Gebührenreglement

Der Gemeinderat Affoltern am Albis hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 die Teilrevision des Gebühren- reglements genehmigt und in Kraft gesetzt. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Präsidialabteilung, 3. Stock, Markplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.

Gegen die Beschlüsse des Gemeinde- rates kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Affoltern am Albis, 15. Dezember 2017Gemeinderat Affoltern am Albis