Verkehrsanordnungen

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Verbot für Motorwagen und Motorräder

Auf der Hausackerstrasse ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern zwischen der Unterführung SBB und der Affolternstrasse verboten. Der Zubringerdienst ist gestattet.

Halteverbot

Auf der Hausackerstrasse ist, zur Sicherstellung der Feuerwehrdurchfahrt bei geschlossenen Bahnschranken, zwischen der Zwillikerstrasse und der Unterführung SBB das freiwillige Anhalten von Fahrzeugen an beiden Fahrbahnrändern verboten.

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirek- tion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Hedingen, 2. Februar 2018

Gemeinderat