2. Wahlgang Präsidium Gemeindrat Kappel am Albis

Der Gemeinderat Kappel am Albis hat den 2. Wahlgang des Gemeinderates bzw. des Präsidiums des Gemeinderates auf den 10. Juni 2018 festgesetzt.

Wählbar ist nur, wer im 1. Wahlgang als Mitglied des Gemeinderates gewählt worden ist. Es werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die zur Wahl vorgeschlagen sind.

Betroffene Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 2. Mai 2018 bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, schriftlich zu melden.

Die entsprechenden Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, gemeinde@kappel-am-albis.ch, Tel. 044 764 12 55 oder www.kappel-am-albis.ch erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechts- sachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Kappel am Albis