Einfahrt verboten

Auf dem Bahnhofareal wird die bestehende Signalisation «Einfahrt verboten» den heutigen Verhältnissen angepasst und mit dem Zusatz, «Fahrräder und Motorfahrräder sowie Bahnersatz gestattet», ergänzt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 27. April 2018

Gemeinderat Mettmenstetten

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: