Einladung zur Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der Gemeinden Obfelden und Ottenbach (Sekundarschulgemeinde) sowie der Gemeinde Obfelden (Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde) werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf

Dienstag, 5. Juni 2018, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Zendenfrei.

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1.9.2003.

Anträge:

A.Sekundarschulgemeinde

Obfelden-Ottenbach

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2.Genehmigung des Verzichtes auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens

B.Primarschulgemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2.Genehmigung eines Baukredits über CHF 260 000 für Umbauten und Renovation des Kindergartens Bächler

C.Politische Gemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung 2017

2.Genehmigung einer Neubewertung des gesamten Verwaltungsvermögens (Restatement) auf den 1. Januar 2019 gemäss § 179 Abs. 1 lit. c GG

3.Genehmigung der Totalrevision der Siedlungsentwässerungsver- ordnung (SEVO)

4.Genehmigung der Totalrevision des Wasserversorgungs-Reglements und der Tarifordnung

Apéro

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung lädt Sie der Gemeinderat zum Abschluss der Legislatur gerne zu einem Apéro ein.

Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Anträge können auch auf der Homepage der Gemeinde Obfelden (www.obfelden.ch) eingesehen werden.

Obfelden, 4. Mai 2018

Die Gemeindevorsteherschaften

Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach

Primarschulgemeinde

Politische Gemeinde