Gemeindeversammlungen vom 18. Mai 2018

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf Dienstag, 19. Juni 2018, in die Kirche Aeugst am Albis zu den Gemeindeversammlungen eingeladen:

A.Primarschulgemeinde 20.00 Uhr

1.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Kostenabrechnung für die Anschaffung von neuem Schulmobiliar

2.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Primarschulgutes

3.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend die Bewilligung eines Baukredites für die Erweiterung der Schulräume (2. Etappe)

BPolitische Gemeindeanschliessend

1.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Politischen Gemeindegutes.

2.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Vertrages mit der Weiss Medien AG, Affoltern am Albis, in Sachen Herausgabe und Veröffentlichung von Informationen öffentlicher Organe, Neuregelung amtliches Publikationsorgan, Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredits von CHF 11.00 pro Einwohner (zzgl. MwSt.)

3.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Bauabrechnung für die Offenlegung des Mülibergbaches im Gesamtbetrag von CHF 178621.59

4.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Vereinbarung in Sachen Delegation von Kompetenzen bei der Sozial- und Wirtschaftshilfe durch die Gemeinde Aeugst am Albis an den Sozial- dienst Bezirk Affoltern, Vorberatung zur Urnenabstimmung vom 23. September 2018

Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde

•Liegenschaft Dorfstrasse 37, aktueller Stand

•Gestaltungsplan Stümel, nächste Schritte

•Spital Affoltern, aktueller Stand

C.Reformierte Kirchgemeindeanschliessend

1.Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Reformierten Kirchengutes

2.Ergänzungswahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Montag, 4. Juni 2018, im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Anfragen nach § 17 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte GPR verwiesen.

Stimmberechtigung

An der Gemeindeversammlung sind alle in Aeugst am Albis niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht ein- geschränkt sind, stimmberechtigt.

An der Kirchgemeindeversammlung sind nur die der evangelisch- reformierten Landeskirche angehörigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmberechtigt.

Protokoll

Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Die Präsidenten und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis

–wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechts- sachen

–und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.