Erlass und Inkraftsetzung Gebührentarif

Auf Grundlage der Gebührenverordnung vom 1. Januar 2018 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 29. Mai 2018 den Gebührentarif erlassen und auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Der Gemeinderatsbeschluss und der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Maschwanden