Beschluss der Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) hat mit Beschluss vom 30. Mai 2018 entschieden:

1.Der Geschäftsbericht 2017 wird genehmigt

2.Die Jahresrechnung 2017 wird genehmigt

3.Die Entschädigung der 15 Zweckverbandsdelegierten ab dem 1. Januar 2019 geht zu Lasten der Zweckverbandsgemeinden. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Das Protokoll und die Akten zu den Beschlüssen liegen beim Sekretariat ZPK, c/o Hochbauabteilung, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, ab dieser Publikation, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Gegen die Beschlüsse können ? vom Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet ? folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

–wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

–und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 2 lit. c Ziff. 4 sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Rekursschrift ist an den Bezirksrat Affoltern, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, zu richten.

ZÜRCHER PLANUNGSGRUPPE

KNONAUERAMT

Präsident, Kurt Weber

Sekretär, Peter Schärer