Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 19.6.2018

A. Primarschulgemeinde

1.Genehmigung der Kostenabrechnung für die Anschaffung von neuem Schulmobiliar

2.Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Primarschulgutes

3.Bewilligung eines Baukredites für die Erweiterung der Schulräume

(2. Etappe)

B Politische Gemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Politischen Gemeindegutes

2.Genehmigung des Vertrages mit der Weiss Medien AG, Affoltern am Albis, in Sachen Herausgabe und Veröffentlichung von Informationen öffentlicher Organe, Neuregelung amtliches Publikationsorgan, Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredits von CHF 11.00 pro Einwohner (zzgl. MwSt.)

3. Genehmigung der Bauabrechnung für die Offenlegung des Mülibergbaches im Gesamtbetrag von CHF 178 621.59

4.Genehmigungsempfehlung in Sachen Vorberatung zur Urnenabstimmung vom 23. September 2018: Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Vereinbarung in Sachen Delegation von Kompetenzen bei der Sozial- und Wirtschaftshilfe durch die Gemeinde Aeugst am Albis an den Sozialdienst Bezirk Affoltern

C. Reformierte Kirchgemeinde

1.Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 des Reformierten Kirchengutes

2.Ergänzungswahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:

–Mathias Rudow

–Martin Schielke

–Andreas Wünn

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

In Angelegenheiten der Reformierten Kirchgemeinde gelten die gleichen Rechtsmittel. Diese sind jedoch nicht an den Bezirksrat, sondern an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, zu richten.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Aeugst am Albis, 20. Juni 2018

Namens der Gemeindevorsteherschaften

Gemeinderatskanzlei Aeugst am Albis

Beschlüsse der Gemeinde- versammlungen vom 19. Juni 2018