Erlass über die Führung im Einwohnerregister

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20. August 2018 zusätzliche Markmale und Identifikatoren festgelegt, die zur Erfüllung der Gemeindeaufgaben notwendig sind (§ 11 Abs. 4 MERG). Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf (und steht auch unter www.wettswil.ch zum Download bereit).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen

8907 Wettswil a.A., 24. August 2018

Gemeinderat Wettswil a.A.