Kirchgemeindeversammlung vom 9.12.2018

Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde Bonstetten werden auf

Sonntag, 9. Dezember 2018, 11.00 Uhr, anschliessend an den Gottesdienst, in den Saal des Kirchgemeindehauses,

zur ordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen.

Traktanden

1. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2019 und Festsetzung des Steuersatzes auf 13% (unverändert).

2. Informationen der Kirchenpflege (keine Beschlussfassung).

Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen im Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Anträge und Weisungen können auch auf der Homepage der reformierten Kirchgemeinde (www.kirchebonstetten.ch) eingesehen werden.

Anfragen nach § 51 des Gemeinde- gesetzes sind der Vorsteherschaft spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.

Bonstetten, 26. Oktober 2018

Reformierte Kirchenpflege Bonstetten